NEUES AUS DER GEMEINDE

Bebauungsrichtlinien

Um baulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken wurden Bebauungsrichtlinien für das Gemeindegebiet von Großhöflein erarbeitet. In den per Verodnung beschossenen Richtlinien wird die Art und Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken in unserer Gemeinde möglich ist sowie die maximale bauliche Ausnutzung der Bauplätze. Eine wichtige, allgemeine Bestimmung regelt künftig, dass Gebäude dem Gebietscharakter zu entsprechen haben und das Ortsbild nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen. 

Rechnungsabschluss - Lagebericht

Insgesamt wurde im Jahr 2022 in ein- und mehrjährige Projekte ein Betrag in Höhe von € 575.213,56 investiert. Kapitaltransfers wurden in Höhe von € 53.119,93 vereinnahmt. Die Gemeinde Großhöflein verfügt per 31.12.2022 über liquide Mittel in Höhe von € 1.032.650,26 inkl. der Kanalrücklage. Trotz hoher Investitionen im Jahr 2022 (Haydngasse, Kanal, Leichenhalle) haben sich die liquiden Mittel nur geringfügig verändert. Das Maastricht-Ergebnis beträgt: € 12.628,07.

Plegeeinrichtung

Dem von der SPÖ eingebrachten Tagesordnungspunkt zu einer Grundsatzentscheidung bezüglich der Errichtung einer „Pflegeeinrichtung“ wurde einstimmig zugestimmt. Alle Fraktionen werden in einem Arbeitskreis den konkreten Bedarf sowie die entsprechenden Vorarbeiten diskutieren und erarbeiten. Wir als Volkspartei setzen uns für ein Modell ohne Bevormundung durch das Land ein, dass auf den zielgerichteten Bedarf in unserer Gemeinde abgestimmt ist.

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